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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem
Reisegast und Canvas Tours – Manuela Eberius zustande kommenden Pauschalreisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung des Reisegastes
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen
von Canvas Tours – Manuela Eberius für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisegast bei der
Buchung vorliegt.
b)Der Reisegast hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Canvas Tours – Manuela Eberius vom Inhalt der
Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Canvas Tours – Manuela Eberius vor, an das Canvas
Tours – Manuela Eberius für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Canvas Tours – Manuela Eberius bezüglich des
neuen Angebots auf die Änderungen hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten
erfüllt hat und der Reisegast innerhalb der Bindungsfrist Canvas Tours – Manuela Eberius die
Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die von Canvas Tours – Manuela Eberius gegebenen vorvertraglichen Informationen über
wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 §3
Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,
sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisegast Canvas Tours – Manuela Eberius den
Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Canvas Tours – Manuela Eberius
zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Canvas Tours – Manuela Eberius dem
Reisegast eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften
Datenträger übermitteln (welcher es dem Reisegast ermöglicht, die Erklärung unverändert so
aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist,
z.B. auf Papier oder per E-mail), sofern der Reisegast nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in
Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertagsschluss in gleichzeitiger
körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisegast wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung
erläutert.
b) Dem Reisegast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des
gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren
Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind
angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von Canvas Tours – Manuela Eberius gespeichert wird, wird der Kunde
darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde Canvas Tours – Manuela
Eberius den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Dem Reisegast wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg
bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch
des Reisegastes auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von Canvas Tours – Manuela
Eberius beim Reisegast zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die

Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" durch
entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der
Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es
auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit
dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum
Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist
jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum
Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.4. Canvas Tours – Manuela Eberius weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und c BGB,
die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Katalog, Telefonanrufe, E-mails), kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,
insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB (s. Ziffer 5.3). Ein Widerrufsrecht besteht
jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651 a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten
Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1. Canvas Tours – Manuela Eberius darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag
besteht und dem Reisegast der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des
Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von
20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 25 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von Canvas Tours – Manuela Eberius
aus dem in Ziffer 8. genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
2.2. Leistet der Reisegast die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl Canvas Tours – Manuela Eberius zur ordnungsgemäßen Erbringung der
vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt
hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisegastes besteht, so ist
Canvas Tours – Manuela Eberius berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Canvas Tours –
Manuela Eberius nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Canvas Tours – Manuela
Eberius vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Canvas Tours – Manuela Eberius ist verpflichtet, den Reisegast über Leistungsänderung
unverzüglich
nach Kenntniss von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich
und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der
Abweichung von besondern Vorgaben des Reisegastes, die Inhalt des Pauschalreisevertrages
geworden sind, ist der Reisegast berechtigt, innerhalb einer von Canvas Tours – Manuela Eberius
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
 entweder die Änderung anzunehmen
 oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
 oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Canvas Tours – Manuela
Eberius eine solche Reise angeboten hat.

Der Reisegast hat die Wahl, auf die Mitteilung von Canvas Tours – Manuela Eberius zu reagieren

oder nicht. Wenn der Reisegast gegenüber Canvas Tours – Manuela Eberius reagiert, dann kann er
entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern
ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Reisegast gegenüber Canvas Tours – Manuela Eberius nicht oder nicht innerhalb der
gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der
Erklärung gemäß Ziffer 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Hatte Canvas Tours – Manuela Eberius für die Durchführung der geänderten
Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisegast der
Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preisänderung nach Vertragsabschluss
4.1.1. Canvas Tours – Manuela Eberius behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern:
4.1.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so kann Canvas Tours – Manuela Eberius den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Canvas Tours – Manuela Eberius vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann
Canvas Tours – Manuela Eberius vom Reisenden verlangen.
4.1.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber Canvas Tours – Manuela Eberius erhöht, so kann der Reisepreis um
den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.1.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in
dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Canvas Tours – Manuela Eberius
verteuert hat.
4.1.5. Eine Erhöhung um bis zu 8% ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Canvas Tours – Manuela Eberius
nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Canvas
Tours – Manuela Eberius den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.
Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Zugleich verpflichtet sich Canvas Tours – Manuela Eberius bei
Senkung der genannten Kosten (Kerosinpreis, Devisenkosten, Steuern) diese ebenfalls an den
Kunden weiterzugeben.
4.2. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung, die nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, ist der Reisegast
berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Canvas Tours – Manuela Eberius in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Canvas Tours – Manuela Eberius über die
Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Reisegast vor Reisebeginn/Rücktrittskosten
5.1. Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt
ist gegenüber Canvas Tours – Manuela Eberius unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu
erklären. Dem Reisegast wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu
erklären.
5.2. Tritt der Reisegast vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Canvas Tours –
Manuela Eberius den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Canvas Tours – Manuela

Eberius eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu
vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre
Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von anvas
Tours – Manuela Eberius ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch
Canvas Tours – Manuela Eberius zu begründen ist. Canvas Tours – Manuela Eberius hat die
nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis
von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendugen der
Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung wie folgt mit der Stornostaffel berechnet:
bis 57 Tage vor Reiseantritt 10 %, bis 43 Tage vor Reiseantritt 25 %, bis 29 Tage vor Reiseantritt 50
%, bis 20 Tage vor Reiseantritt 75 %, danach oder bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige
Rücktrittserklärung stehen Canvas Tours – Manuela Eberius 90 % des Reisepreises zu.
5.4. Bei bestimmten individuellen Reiseleistungen (z.B. Hotels, Transfers, Flüge), die über das
Pauschalangebot von Canvas Tours – Manuela Eberius hinaus gebucht werden sowie bei
Privatreisen gelten u.U. gesonderte Stornierungsbedingungen, welche die pauschalen
Stornobedingungen aus 5.3 übersteigen und bis zu 100 % betragen können. Sofern gesonderte
Bedingungen gelten, erhält der Reisegast diese vollständig ausgewiesen in seinem Angebot und der
Buchungsbestätigung. Bei Flügen sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaften
maßgeblich.
5.5. Dem Reisegast bleibt es in jedem Fall unbenommen, Canvas Tours – Manuela Eberius
nachzuweisen,
dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von
Canvas Tours – Manuela Eberius geforderte Pauschale.
5.6. Canvas Tours – Manuela Eberius behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Enschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Canvas Tours – Manuela
Eberius nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Canvas Tours – Manuela Eberius
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt,
konkret zu beziffern und zu begründen.
5.7. Ist Canvas Tours – Manuela Eberius infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet, hat er dies unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Rücktrittserklärung zu leisten.
5.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Canvas Tours – Manuela Eberius durch
Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Reisegastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung)
besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Canvas Tours – Manuela
Eberius keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3
EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos
möglich.
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann

Canvas Tours – Manuela Eberius bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt
pro Reisenden erheben. Dies ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Versand der
Buchungsbestätigung möglich, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als vier Monate liegen. Hierfür wird ein Umbuchungsentgelt von € 50 p. P. erhoben. Wenn bei
Buchung eine Änderung des ausgeschriebenen Gruppenflugs (Veränderung des Hin- oder
Rückflugtermins, andere Buchungsklasse im Flugzeug) beantragt wurde, ist eine Umbuchung
generell nicht möglich.
6.2. Bei bestimmten individuellen Reiseleistungen (z.B. Hotels, Transfers, Flüge), die über das
Pauschalangebot von Canvas Tours – Manuela Eberius hinaus gebucht werden sowie bei
Privatreisen gelten u.U. gesonderte Umbuchungsbedingungen, welche die pauschalen
Umbuchungsbedingungen aus 6.1. übersteigen und bis zu 100 % der entsprechenden Teilleistung
betragen können. Sofern gesonderte Bedingungen gelten, erhält der Reisegast diese vollständig
ausgewiesen in seinem Angebot und der Buchungsbestätigung. Bei Flügen sind die Konditionen und
Tarife der Fluggesellschaften maßgeblich.
6.3. Umbuchungswünsche des Reisegastes, die nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 6.1. erfolgen oder
weniger als vier Monate zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin liegen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
gemäß Ziffer 5.3. bis 5.4. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Canvas Tours
– Manuela Eberius bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen
sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn
nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des
Reisevertrages berechtigt hätten. Canvas Tours – Manuela Eberius wird sich um Erstattung der
ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Canvas Tours – Manuela Eberius kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
der Reisegast ungeachtet einer Abmahnung durch Canvas Tours – Manuela Eberius nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf
einer Verletzung von Informationspflichten durch Canvas Tours – Manuela Eberius beruht. Kündigt
Canvas Tours – Manuela Eberius, so behält Canvas Tours – Manuela Eberius den Anspruch auf den
Reisepreis; Canvas Tours – Manuela Eberius muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Canvas Tours – Manuela Eberius aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Mitwirkungspflichten des Reisegastes
9.1. Reiseunterlagen
Der Reisegast hat Canvas Tours – Manuela Eberius zu informieren, wenn er die notwendigen
Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Canvas Tours – Manuela Eberius mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige/Abhilfverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen.
Soweit Canvas Tours – Manuela Eberius infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige
nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisegast weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB
noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
Der Reisegast ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Canvas Tours –
Manuela Eberius am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Canvas Tours –
Manuela Eberius am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige
Reisemängel Canvas Tours – Manuela Eberius an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die

Erreichbarkeit des Vertreters von Canvas Tours – Manuela Eberius bzw. von Canvas Tours – Manuela
Eberius wird der Reisegast in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den
Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Vertreter von Canvas Tours – Manuela Eberius ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Reisegastes
anzuerkennen.

© 2019 Canvas Tours - Manuela Eberius